Möchten Sie einen Holzofen installieren? Dann brauchen Sie eine zuverlässig funktionierende Abgasanlage. Haben Sie noch keinen Schornstein oder kein Rauchrohrsystem? Auf dieser Seite lesen Sie, welche Regeln in Deutschland für die Schornsteinhöhe und den Abstand zu anderen Objekten gelten.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Höhe und Positionierung eines Schornsteins bei einem Holzofen ist die 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes). Seit dem 1. Januar 2022 sind die Anforderungen in §19 für neu zu errichtende Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Holzöfen, strenger geworden.
Ziel ist, dass Abgase nicht entlang des Dachs nach unten absinken können, sondern direkt in die freie Luftströmung gelangen. Deshalb gibt es klare Vorgaben für die Schornsteinmündung.
Nach §19 muss die Mündung firstnah ausgeführt werden, also im Firstbereich des Dachs. In der Praxis heißt das: Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Durch diese Kombination liegt die Mündung ausreichend nah am First und zugleich hoch genug über dem Dach, damit Abgase nicht in die windberuhigte Zone (Leebereich) des Dachs geraten.
Als vereinfachte Grundregel gilt: Die Mündung muss den First mindestens 40 cm überragen.
Achtung bei Dächern mit einer Neigung von unter 20 Grad (darunter viele Flachdächer): Dann wird die Höhe im Verhältnis zu einem fiktiven First beurteilt, der mit einer Dachneigung von 20 Grad konstruiert wird. Mit anderen Worten: Auch bei einem flach geneigten oder flachen Dach kann die Regel „40 cm über dem First“ relevant bleiben, weil mit dieser gedachten Firstlinie gerechnet wird.
Kann der Schornstein baulich nicht firstnah positioniert werden oder können die vereinfachten geometrischen Bedingungen nicht eingehalten werden? Dann sollten Sie nicht „nach Gefühl“ eine Alternative wählen. In diesem Fall muss die erforderliche Mündungshöhe mit einem anerkannten aerodynamischen Rechenmodell bestimmt werden, in der Praxis mit VDI 3781 Blatt 4.
Solche Berechnungen führen häufig dazu, dass der Schornstein höher ausgeführt werden muss, damit die Abgase nachweislich in die ungestörte Windströmung austreten und nicht in Rezirkulationszonen rund um das Dach oder angrenzende Bebauung gelangen.
Um Belästigungen für Anwohner, und für Sie selbst, zu begrenzen, muss die Schornsteinmündung hoch genug im Verhältnis zu umliegenden Gebäuden und Öffnungen liegen. §19 der 1. BImSchV arbeitet dabei mit Leistungsklassen und entsprechenden Zonen rund um den Schornstein:
Hinweis: Bei höheren Leistungen nehmen die Abstände und/oder die erforderliche Mindesthöhe nach §19 weiter zu.
In Deutschland hat der lokal zuständige Bezirksschornsteinfeger eine gesetzliche Rolle bei der Überwachung von Feuerstätten und Abgasanlagen. Deshalb ist es sinnvoll, ihn oder sie bereits in der Planungsphase einzubeziehen.
Ohne Abnahme (Prüfung und Freigabe) dürfen Sie eine neue oder geänderte Anlage nicht in Betrieb nehmen. Der Bezirksschornsteinfeger prüft unter anderem, ob Ofen und Abgasanlage sicher und regelkonform angeschlossen sind. So vermeiden Sie, dass die Installation im Nachhinein beanstandet wird oder kostspielige Anpassungen nötig sind.
Achtung: Die strengeren Anforderungen an Mündung und Höhe gelten vor allem für neue Schornsteine und Holzöfen, die nach dem 1. Januar 2022 installiert wurden oder werden. Für ältere, bereits abgenommene Anlagen greift oft der Bestandsschutz. Ersetzen Sie jedoch einen alten Holzofen durch ein neues Gerät, kann es sein, dass (Teile) der aktuellen Anforderungen trotzdem gelten. Ob eine Anpassung notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Abnahme beurteilt.